Stuttgart (pm). Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können sich ab Juli für bis zu fünf Tage pro Jahr für eine politische, ehrenamtliche oder berufliche Weiterbildung freistellen lassen. Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) begrüßt das Bildungszeitgesetz, das der Landtag am Mittwoch verabschiedet hat. Da die Bildungszeit im ehrenamtlichen Bereich beansprucht werden kann, profitieren auch Sportvereine davon. „Das ist eine...
Der Artikel „Bildungszeitgesetz stärkt das Ehrenamt“ ist hier erschienen Mühlacker Tagblatt.